Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

von Wolferstetter Bräu, Georg Huber eK, Vilshofen

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Brauerei Wolferstetter, Vilshofen. Vorschriften des Kunden, die von diesen Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt, auch wenn diesen durch die Wolferstetter Bräu nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Eine pünktliche Belieferung des Kunden – an Werktagen – ist nur dann gewährleistet, wenn die Bestellung der Brauerei bis spätestens 11.00 Uhr des Vortages vorliegt.

Bei unsachgemäßer Lagerung übernimmt die Brauerei für die Haltbarkeit der gelieferten Getränke keine Gewährleistung. Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden, bei leichter Fahrlässigkeit wird von der Brauerei nur dann die Haftung übernommen, wenn wesentliche Vertragsverpflichtungen vorliegen.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Brauerei. Im ordentlichen Geschäftsverkehr ist der Kunde berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen.

Alle Lieferungen erfolgen zu den angegebenen Abgabepreisen der jeweils gültigen Preisliste der Brauerei Wolferstetter, Vilshofen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Rechnungen bei Erhalt – sofort – ohne Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn bei dem Kunden die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Bei nicht termingerechter Zahlung, kann die Brauerei ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen i.H.v. mindestens 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nach, bzw. stellt er seine Zahlungen ein, bzw. sind der Brauerei Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, kann die Brauerei sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden fällig stellen, Vorauszahlung, strenge Barzahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen.

Bei der Zahlungsanweisung „STRENG BAR“ ist die Brauerei zum Inkasso berechtigt.

Die von Hand errechneten Waren- und Leergutbeträge usw. gelten unter Vorbehalt. Fässer, Flaschen und Kästen bleiben auch bei Pfandzahlung unverkäufliches Eigentum der Brauerei. Soweit es sich um Einheitskästen und Einheitsflaschen handelt, ist der Abnehmer
verpflichtet, Leergut in gleicher Menge, Art und Güte zurückzugewähren. Der Pfandbetrag dient lediglich als Sicherheit. Fehlendes Leergut ist zum Tagesneuwert zu ersetzen. Von der Brauerei wird nur unbeschädigtes und betrieblich wieder verwendbares Leergut zurückgenommen und gutgeschrieben.

Beanstandungen gegen Rechnungen, Lieferscheine, Waren, Leergutsalden etc. müssen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Brauerei schriftlich zugehen. Die Unterlassung rechtzeitiger Reklamation gilt als Genehmigung.

Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass die Brauerei sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten, nutzen, an Dritte übermitteln und löschen darf. Die Daten betreffen z.B. Adresse, Bezugsmengen und Fakturierungsdaten. Soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der Brauerei erforderlich ist, übermittelt die Brauerei Fakturierungsdaten an Inkassounternehmen. Die Brauerei stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Erfüllungsort ist Vilshofen. Gerichtsstand für alle aus den Geschäftsbeziehungen mit der Brauerei sich ergebenden Streitigkeiten ist ohne Rücksicht auf den Streitwert für beide Teile das Amtsgericht Passau, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Wolferstetter Bräu, Georg Huber e.K., Vilshofen